Flensburg (ots) –
Am Samstagnachmittag (01.01.22) wurde in der Flensburger Innenstadt erneut von Kritikerinnen und Kritikern der Coronamaßnahmen demonstriert. Rund 600 Personen nahmen gegen 15:00 Uhr an der nicht anmeldeten Versammlung teil. Der Aufforderung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wurde überwiegend nicht gefolgt. Gemäß Verfügung der Stadt Flensburg, ist bei stationären oder sich bewegenden Versammlungen eine entsprechende Bedeckung zu tragen.
Der Aufzug ging vom ZOB zur Hafenspitze und wurde dort durch polizeiliche Verfügung für beendet erklärt. Die Teilnehmenden zogen dennoch weiter durch die Toosbüystraße zum Burgplatz. Dort wurde der Demonstrationszug gestoppt und der Versammlung die Auflösung erneut bekannt gegeben. Die Auflösungsverfügung blieb weiterhin unbeachtet und die Teilnehmenden gingen zurück zum ZOB und schließlich in Richtung Rathaus. In der Toosbüystraße wurden Versammlungsteilnehmende vereinzelt aus den Fenstern mit unbekannten Sachen beworfen.
Mehrfachen Aufforderungen, den Aufzug zu beenden und sich zu entfernen, wurde nicht nachgekommen. Die Polizei stellte im Zusammenhang mit dieser Demonstration fehlende Kooperationsbereitschaft und bei einigen Teilnehmenden eine aggressive Grundhaltung gegenüber den Einsatzkräften fest.
Ein 40-jähriger Mann widersetzte sich der Feststellung seiner Personalien. Er griff einen Polizeibeamten an und leistete erheblichen Widerstand. Gegen den Mann wurde Pfefferspray eingesetzt. Es wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.
Außerdem wurden 14 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen Personen geschrieben, die sich nicht an die Maskenpflicht oder die Anordnung zum Entfernen nach Auflösung der Versammlung hielten. Die Polizeidirektion Flensburg wurde von Einsatzkräften aus der Polizeidirektion Kiel sowie der Bundespolizei unterstützt. Die Polizei appelliert dringend, dass künftige Versammlungen bei der Versammlungsbehörde angezeigt werden. Nur so ist die Sicherheit aller Versammlungsteilnehmenden und der von der Versammlung betroffenen Öffentlichkeit gewährleistet. Die Aufgabe der Polizei ist es, Versammlungen zu begleiten, vor Störungen zu schützen und Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren.
In Kooperationsgesprächen mit dem Anmelder der Versammlung, der Versammlungsbehörde und der Polizei wird die Durchführung der Versammlung und die Streckenführung eines Aufzuges besprochen. Versammlungsteilnehmende werden gebeten, sich nicht durch aggressive Personen beeinflussen und instrumentalisieren zu lassen. Verstöße gegen die Rechtsordnung sind nicht durch das Versammlungsfreiheitsgesetz zu rechtfertigen. Die Allgemeinverfügung der Stadt Flensburg ist zu beachten. Den Aufforderungen der Polizei und Versammlungsbehörde sind Folge zu leisten. Die friedliche Ausübung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit wird durch die Behörden ermöglicht und gewahrt! Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Flensburg
Norderhofenden 1
24937 Flensburg
Christian Kartheus
Telefon: 0461/484-2011
E-Mail: pressestelle.flensburg@polizei.landsh.de Original-Content von: Polizeidirektion Flensburg, übermittelt durch news aktuell
Außerdem wurden 14 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen Personen geschrieben, die sich nicht an die Maskenpflicht oder die Anordnung zum Entfernen nach Auflösung der Versammlung hielten. Die Polizeidirektion Flensburg wurde von Einsatzkräften aus der Polizeidirektion Kiel sowie der Bundespolizei unterstützt. Die Polizei appelliert dringend, dass künftige Versammlungen bei der Versammlungsbehörde angezeigt werden. Nur so ist die Sicherheit aller Versammlungsteilnehmenden und der von der Versammlung betroffenen Öffentlichkeit gewährleistet. Die Aufgabe der Polizei ist es, Versammlungen zu begleiten, vor Störungen zu schützen und Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren.
In Kooperationsgesprächen mit dem Anmelder der Versammlung, der Versammlungsbehörde und der Polizei wird die Durchführung der Versammlung und die Streckenführung eines Aufzuges besprochen. Versammlungsteilnehmende werden gebeten, sich nicht durch aggressive Personen beeinflussen und instrumentalisieren zu lassen. Verstöße gegen die Rechtsordnung sind nicht durch das Versammlungsfreiheitsgesetz zu rechtfertigen. Die Allgemeinverfügung der Stadt Flensburg ist zu beachten. Den Aufforderungen der Polizei und Versammlungsbehörde sind Folge zu leisten. Die friedliche Ausübung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit wird durch die Behörden ermöglicht und gewahrt! Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Flensburg
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