Den Führerschein, den der 35-jährige Norweger auf Verlangen vorlegte, war jedoch nicht zum Führen eines Gespannes ausgelegt. Dieses stellt eine Straftat dar. Des Weiteren war der Norweger dreimal zur Aufenthaltsermittlung wegen Betruges ausgeschrieben.
Nach Anzeigenerstattung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis konnte das Pärchen die Reise nach Norden, allerdings ohne den Wohnwagen, fortsetzen. Die Frau, die Halterin des Fahrzeugs war, bekam ebenfalls eine Strafanzeige, da sie das Fahren mit dem Wohnwagengespann zugelassen hatte.
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