(CIS-intern) – Die Dänen müssen es, die Deutschen dürfen es. Und in bestimmten Situationen muß man es. Das Licht am Auto anmachen. Auch tagsüber, ist es auch noch so hell, bringt Licht am KFZ mehr Sicherheit. Motorradfahrer, zumindestens einige, sind da zwar nicht so von begeistert, weil dann Autos von Motorrädern tagsüber nicht mehr zu unterscheiden sind, aber im Prinzip und in der Praxis sollte man das Licht immer anmachen.
Wer auf den Straßen im Straßenverkehr auch tagsüber mit Licht unterwegs ist, vermindert nicht nur das Unfallrisiko sondern schützt sich in vielen Ländern auch vor Bußgeldern. Denn in immer mehr Ländern ist Licht am Tag Pflicht. Aus diesem Grund hat das Internetportal MietwagenCheck (mietwagen-check.de) eine Übersicht beliebter Urlaubsländer mit Lichtpflicht zusammengestellt.
Grafik: MietwagenCheck
Das Gesetz der Lichtpflicht ist einfach zu erklären: Mit eingeschaltetem Licht werden Verkehrsteilnehmer auch tagsüber besser im Straßenverkehr gesehen. Aus diesem Grund sind Fahrzeuglenker in vielen Ländern gesetzlich dazu verpflichtet Abblend- oder Tagfahrlicht des Fahrzeuges zu jeder Zeit einzuschalten. So gilt die Lichtpflicht seit Jänner 2014 beispielsweise auch in der Schweiz. Wer das Licht bei der Fahrt am Tag auslässt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Schweizer Franken (ca. 33 Euro) rechnen.
Die internationalen Bußgeldhöhen bei Verstoß unterscheiden sich enorm. So kann in Schweden mit einer Strafe von ca. 40 Euro gerechnet werden, während in Norwegen ca. 185 Euro zu bezahlen sind. Für einen internationalen Überblick sorgt diese Informationsgrafik. Sie zeigt auf in welchen Ländern Lichtpflicht herrscht und mit welchen Bußgeldern bei Verstoß zu rechnen ist. Auch Länder, in denen Licht am Tag bisher nur empfohlen wird und Länder, in denen es noch keine gesetzliche Regelung gibt, werden aufgelistet.
PM: Tessa Kaechelen – Online Marketing Manager MietwagenCheck
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