Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass der PKW zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben war. Der Versicherungsschutz war nicht gegeben.
Dem 48-jährigen Rumänen wurde die Weiterfahrt untersagt. Eine Streife des 1. Polizeireviers übernahm den Sachverhalt.
Den Rumänen erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
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