Flensburg (ots) – Gestern Abend gegen 23:00 Uhr stoppte eine Streife der
Bundespolizei einen 5er BMW auf der Eckernförder Landstraße. Bei der Überprüfung
des Kennzeichens durch die Beamten kam heraus, dass das Fahrzeug zur
Zwangsentstempelung ausgeschrieben war, da anscheinend keine
Haftpflichtversicherung bestand. Der 25-jährige irakische Besitzer des PKW, der auch am Steuer saß, konnte den
Missstand jedoch aufklären und einen bestehenden Versicherungsschutz nachweisen.
Anscheinend hatte die Versicherung vergessen die Ausschreibung zurück zu nehmen. Bei der weiteren Kontrolle stellten die Bundespolizisten allerdings fest, dass
der Fahrer noch im Besitz eines irakischen Führerscheins war. Da er bereits seit
2014 in Deutschland lebt, hätte er diesen nach einem halben Jahr umschreiben
müssen. Er durfte die Fahrt mit seinem BMW nicht fortsetzen und muss jetzt mit
einer Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis rechnen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flensburg
Valentinerallee 2a
24941 Flensburg
Pressesprecher
Hanspeter Schwartz
Telefon: 0461/3132-104 o. Mobil: 0160/8946178
Fax: 0461/ 31 32 – 107
E-Mail: bpoli.flensburg.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_kueste Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50066/4513219
OTS: Bundespolizeiinspektion Flensburg Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Flensburg, übermittelt durch news aktuell
Bundespolizei einen 5er BMW auf der Eckernförder Landstraße. Bei der Überprüfung
des Kennzeichens durch die Beamten kam heraus, dass das Fahrzeug zur
Zwangsentstempelung ausgeschrieben war, da anscheinend keine
Haftpflichtversicherung bestand. Der 25-jährige irakische Besitzer des PKW, der auch am Steuer saß, konnte den
Missstand jedoch aufklären und einen bestehenden Versicherungsschutz nachweisen.
Anscheinend hatte die Versicherung vergessen die Ausschreibung zurück zu nehmen. Bei der weiteren Kontrolle stellten die Bundespolizisten allerdings fest, dass
der Fahrer noch im Besitz eines irakischen Führerscheins war. Da er bereits seit
2014 in Deutschland lebt, hätte er diesen nach einem halben Jahr umschreiben
müssen. Er durfte die Fahrt mit seinem BMW nicht fortsetzen und muss jetzt mit
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Quelle: www.polizeipresse.de