(CIS-intern) – Zu der unter www.flensburg.de dargestellten Idee für die Ausweisung zusätzlicher Hundefreilaufflächen hat es bei der Stadt eine Reihe von Rückmeldungen gegeben. Dabei ist deutlich geworden, dass vor allem die Nutzbarkeit der Strände häufig unklar ist. Zur vorgestellten Planung des Bereiches Solitüde wird darauf hingewiesen, dass der ganzjährige Hundestrand westlich vom Badestrand auch weiterhin bestehen bleibt.
Die Mitnahme von Hunden ist an allen Stränden in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März zulässig. Eine besondere Ausweisung als Hundefreilauffläche ist hierfür nicht erforderlich. Darüber hinaus gilt, dass Hunde überall ohne Leine geführt werden dürfen, wo kein Leinenzwang besteht. Diese Anleinpflicht gilt im Wald, in öffentlichen Parkanlagen, Naturschutzgebieten und Teilen der Innenstadt.
Foto: Ich-und-Du / pixelio.de
Derzeit werden die erforderlichen Kosten für die Einrichtung zusätzlicher Hundefreilaufflächen verwaltungsintern noch einmal überprüft und auf Einsparpotenziale untersucht. Allerdings wird diese Prüfung nicht zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 19. Februar abgeschlossen sein, weshalb die Beschlussfassung auf den 5. März 2013 vertagt werden muss.
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