Werbung
...

Vermitteln! Schiedsamtsbezirk Flensburg II sucht eine neue Schiedsfrau oder Schiedsmann

Flensburg Szene

schiedsmann(CIS-intern) – ie ehrenamtlichen Schiedsleute werden von der Ratsversammlung gewählt und führen Schlichtungsverfahren durch. Diese finden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wie beispielsweise im Nachbarrecht oder bei der Verletzung der persönlichen Ehre statt. Auch in Strafverfahren nach § 380 Strafprozessordnung wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung finden Schlichtungsverfahren statt.

Die Amtsperiode beträgt 5 Jahre, eine Wiederwahl ist möglich. Der zu betreuende Schiedsamtsbezirk Flensburg II erstreckt sich auf das Gebiet zwischen dem Schiedsamtsbezirk I (nord-westliches Stadtgebiet bis Norderhofenden und Hafen), der Stadtgrenze nach Jarplund-Weding, Schleswiger Straße (einschließlich), Friedrich-Ebert-Straße, Süderhofenden (ausschließlich).

Foto: Rike / pixelio.de

Bewerben können sich Flensburgerinnen und Flensburger, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Die betreffende Person sollte darüber hinaus das 30. Lebensjahr vollendet haben und möglichst im Schiedsamtsbezirk wohnen.

Die Stadt Flensburg sucht eine neue Schiedsfrau oder einen neuen Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk II, da der bisherige Amtsinhaber nicht mehr zur Verfügung steht.

Bewerbungen bitten wir, bis zum 10.02.2014 an die Rechtsabteilung der Stadt Flensburg zu richten. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.flensburg.de Stichwort “Schiedsamt” oder unter Tel. 0461 85-1302.

PM: Stadt Flensburg

Schreibe einen Kommentar

Next Post

Obdachlose in Flensburg - Hilfe auch und gerade im Winter

(CIS-intern) – Aufgrund der winterlichen Temperaturen besteht insbesondere nachts eine erhöhte Gefahr vor allem für obdachlose Personen, Erfrierungen zu erleiden oder zu erfrieren. Die Fachstelle für Wohnhilfen der Stadt Flensburg weist darauf hin, dass jede/jeder Bürger/in kostenfrei über die Notrufnummer 110 über hilflose Personen informieren sollte. – Die Polizei überprüft […]