BAB 7, Rastplatz Arenholz (ots) –
Am Montag (11.04.2022) kontrollierten Beamte der Schwerlastüberwachung des PABR Nord, auf der A7, Rastplatz Arenholz, u.a. eine ausländische Gliederzugkombination, beladen mit zwei werksneuen Drei-Achs-Sattelzugmaschinen.
Schon ein erster Blick auf die Kombination ließ erahnen, dass die zulässige Höhe von 4,00 m deutlich überschritten sein dürfte.
Eine entsprechende Messung bestätigte diesen Verdacht. Mit einem Messergebnis von 4,41 m konnte diese Kombination nur mit einer entsprechenden Ausnahmeverfügung weitergeführt werden. Diese war jedoch nicht vorhanden. Bei der technischen Kontrolle konnte außerdem ermittelt werden, dass an dem geführten Anhänger beide Luftfederbälge der letzten Achse beschädigt waren. Der Anhänger muss während der Fahrt so stark aufgesessen haben, dass beide Federteller gebrochen sind. Für die ohnehin schon stark verschlissenen Luftfederbälge hat dies zur Folge, dass bei einem erneuten starken “Einfedern” die Wahrscheinlichkeit des Platzens der Bälge sehr hoch gewesen wäre. Die Weiterfahrt musste somit untersagt werden.
Der Gliederzug wurde in eine nächstgelegene Werkstatt begleitet, wo diese Mängel durch Fachpersonal bestätigt wurden.
Der Fahrer musste vor Ort für die ermittelten Verstöße nach der StVO und StVZO eine Sicherheitsleistung im mittleren dreistelligen Bereich hinterlegen. Dem Transport wurde die Weiterfahrt bis zum Vorliegen einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung und der erfolgten Reparatur untersagt. Bei der Kontrolle auf dem Rastplatz wurden sechs weitere Zugkombinationen kontrolliert, bei denen die Weiterfahrt wegen anderer technischer Mängel untersagt werden musste. Außerdem wurden sieben Anzeigen nach dem Fahrpersonalrecht gefertigt. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Flensburg
Norderhofenden 1
24937 Flensburg
Sandra Otte
Telefon: 0461 / 484 2010
E-Mail: pressestelle.flensburg@polizei.landsh.de Original-Content von: Polizeidirektion Flensburg, übermittelt durch news aktuell
Eine entsprechende Messung bestätigte diesen Verdacht. Mit einem Messergebnis von 4,41 m konnte diese Kombination nur mit einer entsprechenden Ausnahmeverfügung weitergeführt werden. Diese war jedoch nicht vorhanden. Bei der technischen Kontrolle konnte außerdem ermittelt werden, dass an dem geführten Anhänger beide Luftfederbälge der letzten Achse beschädigt waren. Der Anhänger muss während der Fahrt so stark aufgesessen haben, dass beide Federteller gebrochen sind. Für die ohnehin schon stark verschlissenen Luftfederbälge hat dies zur Folge, dass bei einem erneuten starken “Einfedern” die Wahrscheinlichkeit des Platzens der Bälge sehr hoch gewesen wäre. Die Weiterfahrt musste somit untersagt werden.
Der Gliederzug wurde in eine nächstgelegene Werkstatt begleitet, wo diese Mängel durch Fachpersonal bestätigt wurden.
Der Fahrer musste vor Ort für die ermittelten Verstöße nach der StVO und StVZO eine Sicherheitsleistung im mittleren dreistelligen Bereich hinterlegen. Dem Transport wurde die Weiterfahrt bis zum Vorliegen einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung und der erfolgten Reparatur untersagt. Bei der Kontrolle auf dem Rastplatz wurden sechs weitere Zugkombinationen kontrolliert, bei denen die Weiterfahrt wegen anderer technischer Mängel untersagt werden musste. Außerdem wurden sieben Anzeigen nach dem Fahrpersonalrecht gefertigt. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Flensburg
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Quelle: www.polizeipresse.de