Bei der Personalienfeststellung stellten die Bundespolizisten fest, dass der vorgelegte Ausweis zur Fahndung ausgeschrieben war. Der 49-Jährige räumte jedoch ein, seinen verlorenen Ausweis wiedergefunden zu haben. Dieses hatte er jedoch der Polizei nicht gemeldet.
Der Mann aus Baden-Württemberg wurde gebührenpflichtig verwarnt, weil er die Bahngleise unerlaubt überquert hatte.
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