(CIS-intern) – Das Amt für Planfeststellung Energie in Schleswig-Holstein hat den Planfeststellungsbeschluss (Az.: AfPE L-663.44-2-3) für den Neubau einer Erdgas-Anschlussleitung zwischen Ellund und dem Heizkraftwerk Flensburg erlassen (Beschluss 17. Januar 2014). Damit dürfen die Stadtwerke Flensburg die etwa 12 Kilometer lange Erdgastransportleitung bauen. Dies teilte das zuständige Energiewendeministerium heute (21. Januar 2014) mit.
Die Leitung hat maximal 84 bar Betriebsdruck und einen Nenndurchmesser von DN 300. Sie führt von der Verdichterstation Ellund (ETL 176) zum Heizkraftwerk der Flensburger Stadtwerke. Die Erdgasleitung ist erforderlich, um das Heizkraftwerk Flensburg an die überörtliche Erdgasversorgung anzuschließen.
Foto: Wilhelmine Wulff / pixelio.de
Ziel dieses Anschlusses ist die ganzjährige Versorgung des Heizkraftwerkes mit Erdgas, um zwei betriebene steinkohlebefeuerte Kessel durch eine moderne Gas- und Dampfturbinen (GuD)-Anlage (Kessel 12) zu ersetzen. Hierfür läuft derzeit ein immissionsschutzrechtliches Verfahren und ist nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens. Durch die neue GuD-Anlage wird der CO2 Ausstoß des Heizkraftwerks deutlich reduziert. Ebenso wird infolge des Entfalls der Steinkohlenbefeuerung auch der Staub- und Schwefel-Ausstoß deutlich reduziert werden können.
Mit dem Bau der Erdgasleitung soll umgehend begonnen werden. Dies ist unter anderem erforderlich, damit die Stadtwerke Flensburg innerhalb der naturschutzgesetzlichen Fristen das Baufeld freiräumen können.
Der festgestellte Plan liegt in folgenden Auslegungsstellen vom 10.02.2014 bis einschließlich 24.02.2014 zur Einsichtnahme aus:
- Gemeinde Handewitt, Foyer Erdgeschoss, Hauptstraße 9, 24983 Handewitt
- Gemeinde Harrislee, Zimmer 36, Süderstraße 101, 24955 Harrislee
- Stadt Flensburg, Technisches Rathaus, Foyer Nebeneingang, Am Pferdewasser 14, 24931 Flensburg
PM: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
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