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Leinenpflicht

Flensburg Szene
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(CIS-intern) – Kaum ein Punkt führt in der ganzen Republik, nicht nur bei uns in Flensburg, zu derartig kontroversen Diskussionen, wie die Leinenpflicht. Das dünne Verbindungsstück zwischen dem Halter und seinem Hund sorgt immer wieder für Probleme. Dabei sind die gesetzlichen Regelungen so klar wie auch wieder undurchsichtig, was die Situation oft erschwert. Der Hundehalter findet eine Vielzahl von sehr unterschiedlichen Regeln in vielen Bereichen vor, die eine klare Beurteilung oft erschwert, während die Ordnungshüter schnell das Bußgeld erheben.

Foto von Sven Lachmann auf Pixabay

So sind zum Beispiel auch die Verantwortlichkeiten in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Im Normallfall sind für Wald und Flur die Bundesländer direkt zuständig, in den jeweiligen Gemeindegebieten entscheiden jedoch wieder die einzelnen Kommunen, was zu seinem Wirrwarr an Regelungen führt. Dazu kommen die zusätzlichen Regelungen für gefährliche Hunderassen, die aber ebenfalls wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen können.
Wer mit seinem Hund nur am gemeldeten Wohnort bleibt, hat es in der Regel einfach. Wird der beste Freund des Menschen jedoch auch auf Reisen mitgenommen, kann es zuweilen komplizierter werden, so mal sich die Regeln auch immer wieder einmal ändern. Auch die besten Outdoor-Aktivitäten mit Hunden werden dadurch komplizierter. Als Hundebesitzer gilt die Regel, dass sich der Halter zuvor zu versichern hat, ob der Hund wirklich ohne Leine geführt werden darf.

Das wichtigste im Überblick

Sofern eine Leinenpflicht besteht, gibt es keinen Spielraum. Der Hund muss an der Leine geführt werden. Das gilt auch dann, wenn der Hund bestens erzogen wurde und auch jeden Befehl prompt reagiert. Die Leinenpflicht selbst ist übrigens keine Erfindung der Neuzeit. Schon im Mittelalter kannte man bestimmte Regelwerke, um das Wild vor Hunden zu schützen. So gab es zum Beispiel im Spätmittelalter die Auflage, dass ein Hund einen Knüppel um den Hals tragen musste, der ihn an der Jagd hinderte.

Leinenpflicht in Wald und Flur

Einige Bundesländer haben eine direkte Leinenpflicht, andere nicht. In Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Sachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein und Hessen sowie Rheinland-Pfalz besteht derzeit keine Pflicht in Wald und Flur. In Berlin nur auf ausgewiesenen Bereichen. In Bremen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen gilt die Leinenpflicht nur während der Schonzeit.

Und bei uns?

In Flensburg leben etwa 4.000 Hunde. Die Leinenpflicht gilt bei uns in den Haupteinkaufsbereichen, Fußgängerbereichen und anderen innerörtlichen Plätzen, Straßen und Bereichen. So ist der Hund auch auf dem Grundstück von Mehrfamilienhäusern, auf Friedhöfen und bei öffentlichen Veranstaltungen generell an der Leine zu führen. Das gleiche gilt bei Auslauf im Wald und im Naturschutzgebiet Twedter Feld. Ausnahmen stellen nur gesondert ausgewiesene Laufgebiete für Hunde da. Dazu gehört zum Beispiel der Hundewald Glücksburg. Insgesamt gibt es bei uns in Flensburg 6 Hundefreilaufflächen und zwei Hundestrände, an denen keine Leinenpflicht besteht.

Gefährliche Hunde

Als gefährlich eingestufte Hunderassen hingegen müssen generell a n der Leine geführt werden. Wobei hier die Regelungen von Bundesland zu Bundesland höchst unterschiedlich gestaltet wurden. So gibt es in Rheinland-Pfalz beispielsweise 3 gefährliche Hunderassen. In Bayern sind es hingegen 19! Hier in Schleswig-Holstein werden überhaupt keine Rasselisten mehr geführt. Nur die Behörde (§ 7 HundeG) kann in Flensburg einen Hund als gefährlich einstufen.

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