Die Beamten stellten fest, dass an dem Dokument Fälschungsmerkmale vorhanden waren. Auf Befragen gab der 29-jährige Iraker an, dieses Dokument in Griechenland erworben zu haben. Dass dieser Führerschein gefälscht war und man damit in Deutschland kein Auto lenken darf, hatte man ihm offensichtlich nicht gesagt.
Nach Anzeigenerstattung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung konnte er als Beifahrer seine Fahrt fortsetzen.
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