Hüsby (ots) – Gestern Abend gegen 21:15 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen in Großbritannien zugelassenen Audi A4 auf dem Autobahnparkplatz Hüsby.
Bei der Überprüfung der beiden 20 und 23-jährigen Insassen stellte sich heraus, dass nach dem 23-jährigen Fahrer durch eine Staatsanwaltschaft zwecks Aufenthaltsermittlung gefahndet wurde.
Bei genaueren Inaugenscheinnahme seines irischen Führerscheins fielen dem kontrollierenden Beamten Unstimmigkeiten auf. Das Dokument war offensichtlich gefälscht. Der Mann gab an davon gewusst zu haben. Sein litauischer Führerschein war abgelaufen und aus dem Grunde hatte er sich für 300,- Euro einen “Neuen” über einen Freund besorgt.
Er muss sich jetzt wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Anzeigen wurden gefertigt und das Dokument sichergestellt. Nur zwei Stunden zuvor kontrollierte eine Streife der GFA (gemeinsame Fahndungsgruppe Autobahn; Polizei / Bundespolizei / Zoll) einen georgischen PKW auf dem Autobahnrastplatz Hüttener Berge.
Auch hier wies sich der 38-jährige Fahrer mit einem gefälschten Führerschein aus. Eine Anzeige wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde gefertigt und ihm die Weiterfahrt untersagt.
Beim Blick in den PKW staunten die Beamten nicht schlecht. Nicht weniger als 71 hochwertige elektrische Zahnbürstenköpfe führten die beiden Männer mit sich, für die sie keinen Eigentumsnachweis hatten.
Die Zahnbürstenköpfe wurden sichergestellt und zusätzlich ein Strafverfahren wegen Diebstahl eingeleitet. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flensburg
Valentinerallee 2a
24941 Flensburg
Jürgen Henningsen
Telefon: 0461 / 31 32 – 1011
E-Mail: bpoli.flensburg.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_kueste Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Flensburg, übermittelt durch news aktuell
Bei der Überprüfung der beiden 20 und 23-jährigen Insassen stellte sich heraus, dass nach dem 23-jährigen Fahrer durch eine Staatsanwaltschaft zwecks Aufenthaltsermittlung gefahndet wurde.
Bei genaueren Inaugenscheinnahme seines irischen Führerscheins fielen dem kontrollierenden Beamten Unstimmigkeiten auf. Das Dokument war offensichtlich gefälscht. Der Mann gab an davon gewusst zu haben. Sein litauischer Führerschein war abgelaufen und aus dem Grunde hatte er sich für 300,- Euro einen “Neuen” über einen Freund besorgt.
Er muss sich jetzt wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Anzeigen wurden gefertigt und das Dokument sichergestellt. Nur zwei Stunden zuvor kontrollierte eine Streife der GFA (gemeinsame Fahndungsgruppe Autobahn; Polizei / Bundespolizei / Zoll) einen georgischen PKW auf dem Autobahnrastplatz Hüttener Berge.
Auch hier wies sich der 38-jährige Fahrer mit einem gefälschten Führerschein aus. Eine Anzeige wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde gefertigt und ihm die Weiterfahrt untersagt.
Beim Blick in den PKW staunten die Beamten nicht schlecht. Nicht weniger als 71 hochwertige elektrische Zahnbürstenköpfe führten die beiden Männer mit sich, für die sie keinen Eigentumsnachweis hatten.
Die Zahnbürstenköpfe wurden sichergestellt und zusätzlich ein Strafverfahren wegen Diebstahl eingeleitet. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flensburg
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