Bei der Befragung gab der Mann zu, dass er wußte, dass man einen geschlossenen Bahnübergang nicht überquert. Nach eingehender Belehrung über die Lebensgefahr, in die er sich begeben hatte, wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt. Dieses wird den Mann nun 350,- Euro kosten sowie vier Punkte in Flensburg einbringen.
Die Bundespolizei weist daraufhin nochmals auf die Lebensgefahr hin, die am Bahnübergang vorhanden ist. Überschreiten sie niemals den Bahnübergang, wenn die Bahnschranken geschlossen sind und das Rotlicht leuchtet. Schienenfahrzeuge haben am Bahnübergang stets Vorrang. Güterzüge stehen nicht im Fahrplan.
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