Flensburg (ots) – Am Donnerstagmorgen (04.02.21), in der Zeit von 09.15 Uhr bis 11.15 Uhr, führte das 1. Polizeirevier Flensburg auf der Exe eine Verkehrskontrolle mit dem Schwerpunkt Bereifung durch. Nahezu der gesamte stadtauswärts fahrende Fahrzeugverkehr wurde einer Kontrolle unterzogen. Es wurden unter anderem sechs Fahrzeuge mit Sommerreifen aus dem Verkehr gezogen. Zwölf weiteren Fahrzeugen wurde die Weiterfahrt zunächst untersagt, da Beleuchtung, Kennzeichnung vorne, Motorhaube und das komplette Dach eingeschneit waren. Die Gefahren bei “ungeräumten” Fahrzeugen sind nicht zu unterschätzen. Durch unsichtbare Scheinwerfer und Blinker können Fahrzeuge und deren Richtungswechsel nicht oder nicht richtig wahrgenommen werden und bei einem Bremsvorgang rutscht gerne mal die Dachlast auf die Frontscheibe, so dass man von jetzt auf gleich im “Blindflug” unterwegs ist, ganz losgelöst von sich später lösenden “Schneeplatten” die dem nachfolgenden Verkehr ggfs. beeinträchtigen. Die Verkehrsteilnehmer konnten vor Ort die Mängel beheben und entsprechendes Räummaterial wurde von den Polizeibeamten bereitgestellt, und das ein oder andere Mal wurde mit Hand angelegt. Wir wollen diese Kontrolle zum Anlass nehmen und auf die Pflichten in der kalten Jahreszeit erneut hinzuweisen, denn offensichtlich sind diese nicht allen Fahrzeugführern bekannt.
Es gilt eine Winterreifenpflicht: Aktuelle Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Erlaubt sind zusätzlich bis zum 30.09.2024 wintertaugliche Reifen mit M+S Kennzeichnung, wenn sie bis zum 31.12.2017 hergestellt worden sind. Bei Schneeglätte und vereisten Fahrbahnen kann eine Fahrt mit Sommerreifen schnell im Graben enden. Die Fahrt mit Sommerreifen bei Winterverhältnissen wird mit einer Geldbuße von 60 Euro und einem Punkt geahndet. Kommt es zu einem Unfall verdoppelt sich die Geldbuße. Außerdem müssen Sie in diesem Fall damit rechnen, dass Ihre Fahrzeugversicherung die falsche Bereifung bei der Schadensregulierung negativ berücksichtigt.
Eisplatten auf Fahrzeugen sind vor Fahrtantritt von den Dächern zu entfernen. Verliert ein Fahrer während einer Fahrt Eisplatten, riskiert er ein Bußgeld von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg. Kommt es zum Unfall erhöht sich das Bußgeld auf 120 Euro.
Vor dem Antritt einer Fahrt muss vorhandener Schnee auf dem gesamten Auto entfernt werden. Kennzeichen müssen von Schnee befreit und alle Scheiben eines Fahrzeugs freigekratzt werden. Fahren Sie nicht, wie auch bei unserer Kontrolle heute festgestellt, mit einem kleinen Guckloch in der Frontscheibe. Soviel Zeit muss sein! Prüfen Sie außerdem regelmäßig den Zustand der Scheibenwischer und den Füllstand des Wischwassers
Wir raten, bei winterglatter Fahrbahn das Auto, wenn möglich, stehen zu lassen. Ist dies nicht möglich, beachte Sie bitte folgende Tipps, damit Sie sicher an Ihr Ziel gelangen: -Passen Sie Ihre Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen an. -Erhöhen Sie den Sicherheitsabstand zu Ihrem Vordermann, um im Falle einer Bremsung auf glatter oder rutschiger Fahrbahn rechtzeitig zum Stehen zu kommen. Dosiertes Bremsen erhöht die Sicherheit. -Fahren Sie vorausschauend und umsichtig und vermeiden Sie abrupte Lenkbewegungen. -Temperaturen oberhalb des Gefrierpunktes sind kein Garant für ein gefahrloses Fahren, weil der Boden im Winter oft stark auskühlt und sich deshalb eine Eisschicht bilden kann. Auch festgefahrener Schnee, Schneematsch und Reif können zu Straßenglätte führen. Besonders gefährlich ist Blitzeis, wenn Regen oder Sprühregen auf gefrorenen Boden fällt. Eine entstandene Eisschicht ist kaum zu erkennen und dieses Phänomen tritt plötzlich auf, so dass es oftmals zu besonders schweren Unfällen kommt. -Informieren Sie sich vor Fahrtantritt rechtzeitig über die aktuellen Straßenverhältnisse
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