(CIS-intern) – Am 10. Dezember 2013 steht die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für den Abriss der Gebäude Holm 44 und Holm 46 und Neubau eines Geschäftshauses Holm 44/46 zur Entscheidung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung an. Vor der Entscheidung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, bis zum 5. Dezember Äußerungen zu diesem Vorhaben vorzubringen. Nähere Informationen gibt es im Internet unter http://www.flensburg.de/bauen-wohnen/aktuelle-bauanfragen/holm-44-46/index.php oder direkt bei der Stadt- und Landschaftsplanung im Technischen Rathaus, Am Pferdewasser 14.
Die beiden schmalen Geschäftsgebäude Holm 44 und Holm 46 sollen durch einen gemeinsamen Neubau ersetzt werden.
Seitens der Gemeinde muss das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, mit dem festgestellt wird, dass das Vorhaben sich nach § 34 Baugesetzbuch in die nähere Umgebung einfügt. Außerdem ist wegen einer Erhaltungssatzung die Zustimmung der Gemeinde zum Abriss und wegen Abweichungen von der Gestaltungssatzung erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.
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