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Was man beachten sollte: 10 Gebote für den Weihnachtseinkauf

Flensburg Szene

geschenkee(CIS-intern) – Noch zwei Wochen bis Weihnachten. Höchste Zeit, die letzten Geschenke zu besorgen. Doch was sollte man beachten, damit beim Einkauf in letzter Minute nichts schief geht? Die Experten von TÜV SÜD haben zehn grundsätzliche Tipps zusammengestellt. Bei den Tipps geht es u.a. um Sicherheit beim Einkauf, giftiges Kinderspielzeug und auch um sichere Haushaltsgeräte.

1. Umtausch sichern: Die Geschenke am besten im Fachhandel, bei seriösen Online-Shops oder bei namhaften Discountern kaufen. Dort lässt sich fehlerhafte Ware umtauschen und im Ernstfall auch Schadensersatz geltend machen. Wer sich im Internet auf Geschenkesuche macht, kann sich für den sicheren Online-Einkauf am „s@fer-shopping“-Siegel von TÜV SÜD orientieren.

2. Herkunft ergründen: Ist auf dem ausgewählten Geschenk der Hersteller oder Importeur mit vollständiger Adresse angegeben? Fehlen diese Angaben, ist Vorsicht angesagt: Es handelt sich um Produkte, deren Herkunft sich nicht nachvollziehen lässt und von denen man lieber die Finger lassen sollte.
3. Leistung belohnen: „Bei der Auswahl darauf achten, dass Materialwert und Preis des Geschenks in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen. Billigst-Preise gehen häufig zu Lasten von Sicherheit und Zuverlässigkeit.

Foto: Ruth Rudolph / pixelio.de

4. Anleitung analysieren: Liegt dem Geschenk eine Bedienungsanleitung in verständlicher, deutscher Sprache bei? Wenn die Bedienungsanleitung fehlt oder nach Übersetzungsprogramm klingt, sollte man hellhörig werden. Nach dem Einkauf gilt: Die Bedienungsanleitung gründlich lesen, ehe man das Geschenk in Gebrauch nimmt. Dabei vor allem auf die Warnhinweise des Herstellers achten.

5. Zeichen setzen: Damit es mit Sicherheit ein frohes Fest wird, sollte man auf das GS-Prüfzeichen (Geprüfte Sicherheit) achten. Produkte mit diesem Zeichen wurden von einem zugelassenen, unabhängigen Zertifizierungsinstitut überprüft. Zudem steht das Prüfzeichen auch für die Kontrolle der Fertigungsstätte, die mindestens einmal im Jahr stattfindet. Das GS-Zeichen ist gesetzlich geschützt.

6. Einzelne Prüfhäuser haben das GS-Prüfzeichen weiterentwickelt, sie testen – zusätzlich zur Sicherheit – weitere Produkteigenschaften wie Gebrauchstauglich­keit, Dauerhaftigkeit, elektromagnetische Verträglichkeit oder Engergieeffizienz. TÜV SÜD bestätigt solche Eigenschaften mit dem blauen TÜV SÜD-Oktagon.


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7. Düfte deuten: Beim Einkauf von Spielzeug sollte man nicht zuletzt seiner Nase folgen. Keine Produkte kaufen, die stark chemisch oder nach Parfüm riechen. Das könnte ein Hinweis auf Schadstoffe sein. Lackiertes Spielzeug muss nach den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich speichel- und schweißfest sein.

8. Rundes wählen: Auch diese Devise gilt vor allem für Kinderspielzeug. Das Spielzeug in die Hand nehmen und testen, ob spitze Ecken und Kanten möglicherweise Verletzungen hervorrufen können.

9. Kleines meiden: Dieser Grundsatz gilt vor allem für Kinder bis zum Alter von drei Jahren, denn die Kleinen stecken Spielsachen gern in den Mund. Faustregel: Damit keine Erstickungsgefahr droht, sollten die Kleinkinder nichts in die Finger kriegen, was kleiner als eine Zwei-Euro-Münze ist. Außerdem darauf achten, dass sich Spielzeug für diese Altersgruppe nicht in Einzelteile zerlegen lässt. Die Altersangaben bzw. Altersfreigaben der Hersteller sollte man ernst nehmen.

10. Waschgang einlegen: Vor dem ersten Gebrauch sollte man abwaschbare Geschenke reinigen. Insbesondere dann, wenn dies in der Bedienungsanleitung empfohlen wird. Aber: Stoffpuppen, Plüschtiere und Kollegen gut trocknen lassen, damit sich keine Schimmelpilze bilden.

PM: Dr. Thomas Oberst – TÜV SÜD AG

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