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Flensburg – Bericht über die Aufarbeitung des FFT-Dienstwagenankaufs

Flensburg Szene

(CIS-intern) – Der Hauptausschuss der Flensburger Ratsversammlung hat heute den abschließenden Bericht des Verwaltungsvorstandes zur verwaltungsseitigen Aufarbeitung des Dienstwagenankaufs durch die Geschäftsführung der FFT GmbH im Sommer 2012 entgegengenommen. Im Zuge der Wirtschaftsprüfung für das Jahr 2012 ist festgestellt worden, dass die Gesellschaft zu einem überteuerten Preis ein Dienstfahrzeug erworben hatte.

Der heutige Bericht des Verwaltungsvorstandes hatte die Rolle der Verwaltung zum Gegenstand. Zwar sind die Entscheidungen durch Geschäftsführung und Aufsichtsrat veranlasst worden, die verwaltungsseitige Betreuung der Angelegenheit war jedoch auch nicht zufriedenstellend.

Foto: Mario De Mattia

Kritisiert wird, dass seitens der Verwaltung nicht frühzeitig und konsequent ein “so nicht” in Richtung der FFT kommuniziert wurde, dass die Beratung nicht hinreichend präzise war, und dass Teile des Aufsichtsrats nicht ausreichend über die Hintergründe des Geschäfts informiert wurden. Diese Kritik trifft zu.

Der Vorgang wird zum Anlass genommen die Richtlinien, Abläufe und Strukturen innerhalb der Verwaltung sowie im Verhältnis zwischen der Verwaltung und den städtischen Tochtergesellschaften zu überprüfen. Angeregt wurde auch eine weitere Stärkung der Beteiligungssteuerung.

“Dort, wo die Verwaltung die Tochtergesellschaften begleitet und berät, muss die Qualität natürlich stimmen. Im vorliegenden Fall wurde die erforderliche Qualität und Konsequenz leider nicht erreicht. Dafür übernehmen wir die Verantwortung und werden entsprechend handeln. Gleichzeitig muss aber auch klar sein, dass die primäre, operative Verantwortung stets bei der jeweiligen Gesellschaft liegt” erklärt Oberbürgermeister Simon Faber.

“Der im Sommer 2012 beschlossene Flensburger Kodex, der Leitlinien guter Unternehmensführung für die kommunalen Gesellschaften formuliert, zeigt den richtigen Weg auf”, erklärt der für die Beteiligungen zuständige Bürgermeister Henning Brüggemann: “Allerdings müssen diese Leitlinien nun auch konsequent gelebt werden”.

Der Verwaltungsvorstand sowie der Hauptausschuss sind sich einig, dass zukünftig konsequenter auf Fehlentwicklungen reagiert werden muss.

“Die politischen Vertreterinnen und Vertreter in den Aufsichtsräten, Verwaltungsräten und Gesellschafterversammlungen der vielen Tochtergesellschaften tragen eine hohe Verantwortung”, fasst der Vorsitzende des Hauptausschusses, Thomas Dethleffsen, die heutige Beratung zusammen. “Damit sie diese Aufsichts- und Kontrollfunktion gut wahrnehmen zu können, muss das Rollenverständnis und Problembewusstsein geschärft werden. Desweiteren kommt der Verwaltung eine Pflicht zur Dienstleistung zu. Diese muß zukünftig im Interesse der Stadt gelebt werden, so Dethleffsen weiter.

Die Gesellschafterversammlung und der Hauptausschuss werden sich auch mit der Frage zu befassen haben, welche Verantwortlichkeiten des früheren Aufsichtsrates und seines Vorsitzenden bestehen, und wie darauf zu reagieren ist.

PM: Clemens Teschendorf

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