Die Staatsanwaltschaft Bremen suchte den 49-jährigen Russen wegen fahrlässigen unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen.
Da er die im Haftbefehl festgelegte Geldstrafe in Höhe von 2113,50 Euro begleichen konnte, blieb ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen erspart. Das Schiff war mit sieben Mann Besatzung Richtung Rostock unterwegs und hätte ohne ihn nicht weiterfahren dürfen, da die Mindestbesatzung unterschritten wäre.
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