Flensburg (ots) –
Eine Mitarbeiterin der Bahn hatte die Bundespolizei alarmiert. Eine Person würde mit Schottersteinen gegen den Snackautomaten und die Fensterscheiben des Bahnsteigservice werfen und hätte sich bereits durch die zerbrochene Scheibe Zutritt zu dem Gebäude verschafft.
Heute Morgen gegen 02.45 Uhr wurde die Leitstelle der Bundespolizei in Flensburg durch eine Bahnmitarbeiterin darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich gerade auf Bahnsteig 1/2 im Bahnhof Flensburg eine junge, männliche Personen aufhielt, die mit Steinen um sich wirft.
Eine sofort entsandte Streife konnte zunächst keine Person feststellen. Lediglich eine zerstörte Scheibe vom Bahnsteigservice (siehe Bild).
Ein Beamter bemerkte dann einen jungen Mann im Gebäude. Dieser wollte den Serviceraum auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht verlassen.
Als ein Polizist durch das zerstörte Fenster in das Gebäude stieg, versuchte der Mann auf der anderen Seite durch ein Fenster zu fliehen.
Draußen warteten bereits weitere Polizisten, die ihn nach kurzem Fluchtversuch festnehmen und fixieren konnten. Gegen den 18-Jährigen wurden jetzt Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und dem besonders schweren Fall des Diebstahls eingeleitet.
Die Bundespolizei sicherte Spuren am Tatort. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flensburg
Valentinerallee 2a
24941 Flensburg
Jürgen Henningsen
Telefon: 0461 / 31 32 – 1011
E-Mail: bpoli.flensburg.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_kueste Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Flensburg, übermittelt durch news aktuell
Ein Beamter bemerkte dann einen jungen Mann im Gebäude. Dieser wollte den Serviceraum auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht verlassen.
Als ein Polizist durch das zerstörte Fenster in das Gebäude stieg, versuchte der Mann auf der anderen Seite durch ein Fenster zu fliehen.
Draußen warteten bereits weitere Polizisten, die ihn nach kurzem Fluchtversuch festnehmen und fixieren konnten. Gegen den 18-Jährigen wurden jetzt Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und dem besonders schweren Fall des Diebstahls eingeleitet.
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