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Padborg: Deutsche und dänische Polizisten fahren gemeinsam Streife

Flensburg Szene

p5129443(CIS-intern) – Im Grenzgebiet von Deutschland und Dänemark gehen künftig Polizeibeamte aus beiden Ländern gemeinsam Streife. Die Polizeidirektion Flensburg, die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt und die Polizeibehörde von Südjütland haben am Dienstag (2. September) im dänischen Padborg eine entsprechende Erklärung über eine zunächst auf ein Jahr befristete Zusammenarbeit eines gemeinsamen deutsch-dänischen Streifendiensts in der Grenzregion unterschrieben.

Schleswig-Holsteins Innenminister Andreas Breitner sprach von einem qualitativ neuen wichtigen Schritt, um die Bekämpfung der internationalen grenzüberschreitende Kriminalität weiter zu verbessern. Er sei sicher, dass sich die gemeinsamen Streifen während der Probezeit bewähren und danach zum Normalzustand werden. „Auf beiden Seiten der Grenze arbeiten seit Jahren Menschen erfolgreich zusammen, die sich als gute Nachbarn vertrauen“, sagte Breitner.
Foto: Mario De Mattia

Damit würden erstmals in der Geschichte beider Länder dänische Polizisten in Deutschland und deutsche Polzisten in Dänemark eingesetzt. Was an den Grenzen zu den Niederlanden und Polen bereits Praxis sei, werde nun auch zwischen Deutschland und Dänemark möglich. „Ein weiteres Stück europäischer Normalität wird wahr“, sagte Breitner. Die neue Form deutsch-dänischer Zusammenarbeit in Polizeiangelegenheiten habe historische Bedeutung.

Je zwei Polizeibeamte aus Deutschland und Dänemark fahren in den Uniformen ihres jeweiligen Landes oder in Zivil in einem Funkstreifenwagen oder zivilen Fahrzeug im Grenzbereich Streife. Das Operationsgebiet geht von der Landesgrenze 25 Kilometer nach Dänemark und 30 Kilometer nach Deutschland hinein. Die Fahrzeuge können die Landesgrenze frei passieren. Die Beamten sind bewaffnet.

Die jeweiligen „Gast-Polizisten“ haben im gemeinsamen Streifendienst einen Beobachter- und Beraterstatus, nur in Notwehr dürfen sie Gewalt anwenden. Der Einsatz des gemeinsamen Streifendienstes richtet sich nach den Erkenntnissen des gemeinsamen Grenzanalyseteams (GAT), Auskünften von konkreten Ermittlungen auf beiden Seiten der Grenze sowie der täglichen Momentaufnahmen.

Seit 2001 gibt es ein Abkommen zwischen Deutschland und Dänemark über die polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzgebiet. Die Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung und zur Gefahrenabwehr erfolgt auf der Grundlage und unter Beachtung innerstaatlichen Rechts, des Schengener Durchführungsübereinkommens sowie völkerrechtlicher Verträge.

2004 wurde eine Bürogemeinschaft deutscher Zoll- und Polizeibehörden sowie mit Mitarbeitern der dänischen Zoll- und Polizeibehörde in Padborg eingerichtet.
2011 wurde die Bürogemeinschaft in „Gemeinsames Zentrum der deutsch-dänischen Polizei- und Zollzusammenarbeit“ (GZ) umbenannt.

Seit 2010 wird die Zusammenarbeit von der dänischen Seite intensiviert. Wesentlicher Grund dafür war eine deutliche Zunahme der Kriminalität durch osteuropäische Tätergruppen in Dänemark. Wunsch der dänischen Regierung war die erweiterte operative Koordination in der Form, dass die Einsätze lageaktuell, auf Grundlage der Ergebnisse der gemeinsamen Analyseabteilung durchgeführt werden. Es kam zum dänischen Vorschlag über die Einrichtung gemeinsamer deutsch-dänischer Streifen, die auf beiden Seiten der Grenze operativ tätig sein sollten.

Beispiele für die Zusammenarbeit:
Intensive Zusammenarbeit durch Vermittlung und Unterstützung des Gemeinsamen Zentrums (GZ) mit der dänischen Ermittlungsgruppe bei der Ausländerkontrollabteilung in Padborg (UKA) bei der Auslieferung von meist osteuropäischen Tatverdächtigen nach Diebstählen von hochwertigen Werkzeugen, Bau- und Arbeitsmaschinen sowie Außenbordmotoren in Dänemark, die in Deutschland aufgegriffen werden.

Häufig werden Tatverdächtige in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg mit Diebesgut aufgegriffen, das in der Regel noch nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist. Nach der Feststellung vor Ort und Hinweisen auf Tatorte in Dänemark ist es erforderlich, so schnell wie möglich Tatorte in Dänemark zu ermitteln und entsprechende Anzeigen einzuholen. Bei ausreichender Grundlage strebt die dänische Polizei grundsätzlich ein Auslieferungsverfahren an.

Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit bei aktuellen Fahndungen nach mit GPS-Sendern ausgestatteten Fahrzeugen, die aktuell in DK abhandengekommen sind und deren aktueller Standort in Deutschland ist.

Außerdem gibt es eine alltägliche Zusammenarbeit der jeweiligen Einsatzleitstellen in Esbjerg und Harrislee sowie der UKA und dem GZ bei Sach- und Personenfahndungen.

Ein weiteres Beispiel der Zusammenarbeit ist die gegenseitige Unterstützung bei polizeilichen Ermittlungen bis hin zu gemeinsamen Ermittlungen, zum Beispiel in Sachen „homejacking“ durch eine rumänische Tätergruppe im Jahr 2012. „Homejacking“ heißt: Es wird in eine Wohnung eingebrochen, um den Autoschlüssel zu stehlen. Dann flieht man mit dem entwendeten Fahrzeug über die Grenze. Tags darauf begehen die Täter Einbrüche im anderen Land, entwenden wieder die Kfz-Schlüssel und fliehen mit dem gestohlenen Pkw über die Grenze.

PM: Thomas Giebeler | Innenministerium

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