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Logenhaus in Flensburg – Spoorendonk übergibt Förderbescheid

Flensburg Szene

(CIS-intern) – Die Sanierung und der Erhalt des Logenhauses und des Christiansen Grabdenkmals in Flensburg werden mit weiteren Fördermitteln sichergestellt. Kulturministerin Anke Spoorendonk übergab heute (18. Februar) einen Förderbescheid über 120.000 Euro für das Logenhaus. 75.000 Euro für das Grabdenkmal auf dem Alten Friedhof in Flensburg waren bereits zuvor bewilligt worden. Weil das Grabmal jedoch schon abgebaut und in die Restaurierungswerkstatt verbracht worden war, wurde auf eine förmliche Übergabe verzichtet. Die Bundesmittel stammen aus dem

Denkmalschutzsonderprogramm III von Kulturstaatsminister Bernd Neumann. Bei der Bescheidübergabe im Logenhaus lobte Ministerin Spoorendonk das Engagement vor Ort: „Seit über zehn Jahren kann das Logenhaus dank des großen Engagements seiner Nutzer und des Eigentümers – der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland – schrittweise instandgesetzt werden. Ich begrüße das sehr, denn die Geschichte der Flensburger Logen ist eng mit der Geschichte der Stadt und der Herzogtümer verbunden. Gerade hier im Grenzland haben die politischen und kulturellen Bewegungen das Freimaurertum beeinflusst, wie auch die Freimaurerei Einfluss auf die Strömungen der Zeit gehabt hat.“

Foto: SSWs presseservice

Die Ministerin bedankte sich auch ausdrücklich bei den Bundestagsabgeordneten Jürgen Koppelin und Wolfgang Börnsen. Koppelin hatte sich in Berlin nachdrücklich für Fördermittel für das Logenhaus, Börnsen erfolgreich für das Christiansen Grabdenkmal eingesetzt. „In haushaltspolitisch schwierigen Zeiten können wir alle als Schleswig-Holsteiner nur gemeinsam etwas für den Schutz, die Pflege und den Erhalt unseres kulturellen Erbes bewirken. Die Unterstützung von Wolfgang Börnsen und Jürgen Koppelin unterstreicht dies. Und wir sollten – wo möglich und machbar – dieses Ziel auch weiterhin gemeinsam verfolgen. Jede und Jeder gleich auf welcher Ebene und im Rahmen der persönlichen oder institutionellen Möglichkeiten“, betonte Spoorendonk.

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Das Logenhaus in Flensburg wurde von 1901 bis 1903 vom Architekten Magnus Schlichting am Nordergraben errichtet. Es handelt sich um einen zweigeschossigen Putzbau in neuklassizistischem Stil, bestehend aus zwei Trakten, dem Saalbau mit Satteldach an der Nordseite und dem deutlich links davon abgesetzten Treppenhausanbau mit Nebenräumen. Das Logenhaus gilt als besonders anschauliches Dokument Flensburger Sozialgeschichte und ist zugleich ein Musterbeispiel für die repräsentative Architekturauffassung der Jahrhundertwende. Seit über zehn Jahren ist das Logenhaus in das Denkmalbuch des Landes Schleswig-Holstein eingetragen.

Das Christiansen Grabdenkmal ließ der wohlhabende Kaufmann Andreas Christiansen jun. 1829 seinen Eltern über der Familiengruft errichten. Entworfen wurde der viersäulige Baldachin im gotischen Stil vom preußischen Architekten Karl Friedrich Schinkel. Das Grabmal Christiansen gehört, zusammen mit dem ebenfalls auf demselben Friedhof befindlichen Grabmal Schmidt zu den einzigen von Schinkel entworfenen Grabdenkmälern in Norddeutschland. Insgesamt zählt es zu den wenigen heute noch erhaltenen neogotischen Grabdenkmälern, die Schinkel europaweit zuzuschreiben sind.

http://logenhaus-flensburg.de

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer Ministerium für Justiz, Kultur und Europa

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