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Hauptausschuss zur Zukunft des Schleswig-Holsteinischen Landestheaters

Flensburg Szene

rathaus-neu(CIS-intern) – Der Hauptausschuss der Flensburger Ratsversammlung hat heute in nichtöffentlicher Sitzung zum Theaterstandort in Schleswig getagt. Gegenstand der Diskussion war der erst seit einigen Wochen bestehende Vorschlag, dass neben der Stadt Schleswig, der die primäre Verpflichtung für den Neu- und Umbau obliegt, auch die Landestheater GmbH für einen kleineren Teil (geplantes Investitionsvolumen ca. 1,2 Mio) der auf dem Hesterberg geplanten Baumaßnahmen die Verantwortung als Bauherr übernehmen soll.

Die Mitglieder der Stadt Flensburg in der Gesellschafterversammlung der Schleswig-Holsteinischen Landestheater und Sinfonieorchester GmbH wurden angewiesen, dem “Bauherrenmodell” nur unter bestimmten Bedingungen zuzustimmen.

So muss vor dem Baubeginn auf der “Teilfläche 2” eine verbindliche Erklärung vorliegen, dass das Baufinanzierungsrisiko durch das Land oder einen der Gesellschafter abgeschirmt wird. Mehrheitlich besteht die Sorge, dass die Landestheater GmbH durch etwaige unerwartete Kostensteigerungen oder ausbleibende Einnahmen sonst zu stark in Mitleidenschaft gezogen werden könnte.

Eine weitere Bedingung lautet, dass das Beteiligungscontrolling der Stadt Flensburg die Arbeit des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung eng begleitet.

Darüber hinaus präzisierte der Hauptausschuss seinen bereits vor zwei Wochen formulierten Auftrag, die Zukunft des Landestheaters auch konzeptionell und nachhaltig zu sichern. Dazu wird u.a. ein Strategieprozess mit externer Beratung gefordert. Inhaltliche Schwerpunkte wie z.B. die deutsch-dänische Kooperation oder die Ansprache neuer gesellschaftlicher Zielgruppen müssen mit entsprechenden Konzepten hinterlegt werden.

Damit wurde den in der gemeinsamen Sitzung des Hauptausschusses und des Kulturausschusses am 11. Februar diskutierten Bedenken gegen das “Bauherrenmodel” Rechnung getragen. Bereits damals wurde deutlich, dass eine Umsetzung nur unter den o.g. Voraussetzungen denkbar wäre.

Der Beschluss soll das Risiko für die Schleswig-Holsteinische Landestheater und Sinfonieorchester GmbH und damit die Gesellschafter begrenzen. Gleichzeitig ist er ein klares Bekenntnis der Stadt Flensburg zum Fortbestand der Institution Landestheater.

PM: Stadt Flensburg

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