Neumünster (ots) – Gestern Abend kontrollierten Bundespolizisten
auf dem Bahnsteig im Bahnhof Neumünster einen Mann. Dieser konnte
sich auch ordnungsgemäß ausweisen, es handelte sich um einen
46-jährigen Polen. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellten die Beamten dann
jedoch fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Die
Staatsanwaltschaft suchte ihn wegen vorsätzlichen Fahren ohne
Fahrerlaubnis. Der Pole wurde verhaftet und mit zur Dienststelle
genommen. Ihm wurde der Haftbefehl eröffnet und ihm die Möglichkeit der
Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 377,- Euro gegeben. Dies konnte er
auch und entging somit einer 30-tägigen Haftstrafe. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flensburg
Valentinerallee 2a
24941 Flensburg
Pressesprecher
Hanspeter Schwartz
Telefon: 0461/3132-104 o. Mobil: 0160/8946178
Fax: 0461/ 31 32 – 107
E-Mail: bpoli.flensburg.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_kueste Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Flensburg, übermittelt durch news aktuell
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sich auch ordnungsgemäß ausweisen, es handelte sich um einen
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jedoch fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Die
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Fahrerlaubnis. Der Pole wurde verhaftet und mit zur Dienststelle
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Quelle: www.polizeipresse.de