Daraufhin wurde er zwecks Identitätsfeststellung zur Dienststelle verbracht.
Bei der nun folgenden Durchsuchung des Mannes fanden die Beamten in der am Leib getragenen Unterhose, eine französische sowie eine belgische Identitätskarte.
Schnell stellten die Beamten fest, dass es sich bei den gefundenen Dokumenten um Totalfälschungen handelte. Beide Dokumente wurden sichergestellt.
Der Fünfundzwanzigjährige wurde wegen Urkundenfälschung und des Verstoßes gegen das Aufenhaltsgesetz angezeigt.
Da er in der anschließenden Vernehmung ein Asylbegehren äußerte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an das Landesamt für Ausländerangelegenheiten weitergeleitet.
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