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Ab 2014 beachten in Flensburg! Antragsfristen bei der Kulturförderung durch das Kulturbüro

Flensburg Szene

rathausnews(CIS-intern) – ACHTUNG: Ab 2014 gibt es Antragsfristen bei der Förderung der offenen Kulturarbeit durch das Kulturbüro der Stadt. Bis zu diesen Daten müssen die Anträge im Kulturbüro vorliegen. Weiterhin gilt, dass die Anträge mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung bzw. des Projektes gestellt werden müssen. Der Antrag muss in Zukunft auf einem Antragsformular eingereicht werden. Das Formular kann ab Anfang Januar beim Kulturbüro angefordert werden bzw. steht über die Homepage der Stadt als Download zur Verfügung. Für eine Übergangsfrist können weiterhin formlose Anträge an das Kulturbüro gerichtet werden.

Die Fristen:

15. Januar
01. April
01. August
15. Oktober

Anträge mit einer Antragssumme ab 2.000 € werden in Zukunft grundsätzlich dem Kulturausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Bei einem Förderantrag unter 2.000 € entscheidet weiterhin das Kulturbüro.

Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung:
Mareike Hölker: 0461-85 13 38 – hoelker.mareike@stadt.flensburg.de
Thomas Frahm: 0461-85 21 94 – frahm.thomas@stadt.flensburg.de

PM: Stadt Flensburg

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